"Die Grenzen meiner Sprache sind die Grenzen meiner Welt."   Ludwig Wittgenstein

Kosten - Dauer der Therapie - Verschwiegenheit

Eine Sitzung à 50 Minuten kostet für Psychotherapie, Supervision oder Coaching 120 €. Bei Paar- und Familientherapie kann es sinnvoll sein, eine Doppelsitzung zu vereinbaren, damit alle ausreichend zu Wort kommen.

Für Selbsterfahrung und Supervision im Ausbildungskontext sind bei geringem Einkommen reduzierte Tarife nach Vereinbarung möglich.

Für verpflichtende Elternberatung betragen die Kosten 140 € pro Sitzung, also 70 € pro Elternteil.

Absageregelung: Vergessen Sie einen Termin oder sagen Sie einen vereinbarten Termin nicht 24 Stunden vorher ab, wird das Honorar verrechnet.

Bei einer krankheitswertigen Störung - die ICD 10 - Diagnose wird durch mich gestellt - gibt es die Möglichkeit einer Teilrefundierung bei der ÖGK in der Höhe von 33,70 €; bei der BVAEB 46,60 €; bei der KFA 37 € und 45 € bei der SVS.

Psychotherapie ist umsatzsteuerbefreit - Steuerbefreiung für psychotherapeutische Leistungen nach § 6 Abs. 1 Z 19 UstG.

Die Dauer hängt vom jeweiligen Problem ab und wird individuell besprochen. Grundsätzlich ist systemische Familientherapie darauf angelegt, so wenig wie möglich und so viel wie nötig anzubieten.

Bei Coaching und Supervision werden meist monatliche Termine vereinbart.

Als Psychotherapeutin und Psychologin unterliege ich einer gesetzlich sehr streng geregelten Verschwiegenheit. Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie und der psychologischen Behandlung.

§ 15 des Psychotherapiegesetzes und § 37 des Psycholog:innengesetzes verpflichtet Psychotherapeut:innen und Psycholog:innen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der Klient:innen, also z.B. gegenüber Ehepartner:innen, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen. Die Verschwiegenheitspflicht der Psychotherapeut:innen und der Psycholog:innen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der Ärzt:innen.

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